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Rechtsanwältin Elke Springer
Anwaltskanzlei in der Berliner City

Erbrecht

Die Regelung der Erbfolge nach dem Tode spielt in unserer heutigen Gesellschaft eine zunehmende Rolle. Sie betrifft nicht nur die alten Menschen, sondern auch junge Menschen sterben eher als ihre Eltern. Ist für diesen Fall keine testamentarische Regelung getroffen worden, gilt zwar die gesetzliche Regelung, die aber oftmals nicht gewollt ist.
Leider wird viel zu häufig gar nichts geregelt oder es werden testamentarische Verfügungen ohne rechtliche Beratung verfasst, so dass sich nicht selten langjährige erbrechtliche Prozesse anschließen, die vermeidbar gewesen wären.

Beratung sollte auch in Fällen gesucht werden, jemandem rechtzeitig eine Vollmacht über den Tod hinaus zu erteilen, aber auch für den Fall, dass man wichtige Dinge nicht mehr selbst entscheiden kann, so z. B. wenn man aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung bewusstlos ist, im Koma liegt oder aus anderen Gründen entscheidungsunfähig ist. Unter den Stichworten „Altersvorsorgevollmacht“ oder „Patientenverfügungen“ sind Regelungsmöglichkeiten bekannt, über die man rechtliche Beratung in Anspruch nehmen sollte.